Altenheimseelsorge in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern

Folgende Leitgedanken wollen die Gestaltung einer verlässlichen Altenheimseelsorgepraxis vor Ort stärken. Sie besitzen Selbstverpflichtungscharakter für die zuständigen Verantwortungsträger sowie für die in diesem Feld hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen.


Altenheimseelsorge bezeichnet die seelsorgliche Begleitung von Menschen in Einrichtungen der stationären Altenhilfe. Sie richtet sich an unterschiedliche Personengruppen in einem breit ausdifferenzierten Spektrum von Wohnformen (u.a. Betreutes Wohnen, Wohnstifte, Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz, Altenpflegeheime). Neben gebrechlichen Hochaltrigen und an Demenz erkrankten Menschen leben zunehmend auch jüngere Menschen in Pflegeinrichtungen.

Kirchliche Seelsorge wendet sich an alle Einrichtungsträger der stationären Altenhilfe (Freie Wohlfahrtspflege, kommunale und private Träger). Unbenommen von dieser weiten Zuständigkeit fühlen sich Kirche und Diakonie in besonderer Weise für die Etablierung einer verlässlichen Altenheimseelsorge gemeinsam verantwortlich.