Alles was Recht ist!?
Im Kontext seelsorglicher Begleitung sind auch juristische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Wir haben Ihnen nachfolgend rechtliche Informationen und Verweise zu Grundlagentexten und Arbeitshilfen zusammengestellt, die für Ihre Praxis hilfreich sein können:
In unserem Impulsheft 4 "Schweigen ist Gold!?" finden Sie juristischer Gesichtspunkte zu Seelsorgegeheimnis, Datenschutz und Dokumentation in der Altenheimseelsorge der ELKB.
Texte und Arbeitshilfen
Rechtliche Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat eine Broschüre veröffentlicht, die für die rechtliche Vorsorge eine wichtige Unterstützung bietet: "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung." Diese im Verlag C.H.Beck erschienene Broschüre ist im Buchhandel erhältlich unter der ISBN 978-3-406-71787-1.
Beim Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. kann man diese Broschüre auch auf Kassette, in Punktschrift, MAXI-Druck und auf Diskette erhalten. Die E-Mail-Adresse lautet: bit@bbsb.org.
Wenn jemand infolge eines Unfalls, einer schwerwiegenden Erkrankung oder wegen nachlassender geistiger Kräfte im Alter die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln kann, müssen dies andere für ihn übernehmen. Diese Personen können gefordert sein stellvertretend weitreichende Entscheidungen treffen zu müssen. Um dieser großen Verantwortung gerecht werden zu können, müssen sie die Vorstellungen und Werte der betroffenen Person gut kennen.
Die Evang.-Luth. Kirche in Bayern bietet für die Beschäftigung mit diesen Themen folgende Handreichung an: "Meine Zeit steht in Gottes Händen. Handreichung zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung."
Die Pflege-Charta
Hier geht es zur Pflege-Charta: https://www.wege-zur-pflege.de/pflege-charta/
Bitte beachten Sie insbesondere den Artikel 7 Religion, Kultur und Weltanschauung: "Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben."
Charta zur Betreuung Sterbender
HIer gehts zur Charta: https://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/
Bitte beachten Sie insbesondere den Leitsatz 2: "Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine umfassende medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung und Begleitung, die seiner individuellen Lebenssituation und seinem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt."